AGB

Konstanzer Ferienwohnungen
Fürstenbergstrasse 57a
78467 Konstanz

(nachfolgend „Vermieter“ genannt)

I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Ferienwohnungen.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassene Ferienwohnungen sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieter in Textform.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss,-Partner, Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Vermieter (in Textform oder mündlich) zustande. Dem Vermieter steht es frei, die Ferienwohnungs-Buchung in Textform zu bestätigen

2. Vertragspartner sind der Vermieter und Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gastaufnahmevertrag, sofern dem Kunden eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen den Vermieter verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB.
Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren.

III. Leistungen,Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Ferienwohnungen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Ferienwohnungs-Überlassung bzw. Raumüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu geltenden vereinbarten Preisen des Vermieter zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieter an Dritte.
3. Die Zahlung erfolgt in Euro (€). Eventuelle Wechsel- und Bankgebühren gehen zu Lasten des Kunden.
4. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer und lokale Abgaben ein. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsabschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
5. Der Vermieter kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahlt der gebuchten Ferienwohnung der Leistung des Vermieter oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Ferienwohnung und/oder für die sonstigen Leistungen des Vermieter erhöht.
6. Rechnungen des Vermieter ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnungen ohne Abzug zahlbar. Der Vermieter ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 8% bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basissatz zu verlangen. Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann der Vermieter € 5,00 erheben.
7. Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Der Vermieter ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes in der Ferienwohnung aufgelaufene Forderungen durch Erstellung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.
8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Vermieters aufrechnen oder mindern.

IV. Rücktritt des Kunden (i.e. Abbestellung, Stornierung)/Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Vermieters (No Show)
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung in Textform bzw. der Vergabe einer Stornierungsnummer des Vermieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
2. Sofern zwischen dem Vermieter und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des Vermieters auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht auf Rücktritt in Textform gegenüber dem Vermieter ausübt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Ferienwohnungen hat der Vermieter die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Ferienwohnungen sowie die eingesparte Aufwendung anzurechnen.
4. Dem Vermieter steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Diese Regelung gilt für Ferienwohnungs-Buchungen bis 4 Einheiten.

V. Rücktritt des Vermieters
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist in Textform vereinbart wurde, ist der Vermieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Ferienwohnungen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Vermieters auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 7 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Vermieterebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
– höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
– Ferienwohnung(en) schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsunfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
– der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist;
– ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.
– der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

VI. Ferienwohnungsbereitstellung, übergabe und-rückgabe / Liegengebliebene Sachen (Fundsachen)
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Ferienwohnungen, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
2. Gebuchte Ferienwohnungen stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Ferienwohnungen dem Vermieter spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Vermieter aufgrund der verspäteten Räumung der Ferienwohnung für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.
4. Vom Gast in der Ferienwohnung liegen gebliebene Dinge werden max. ein Jahr aufbewahrt und nur auf ausdrücklichen Wunsch nachgesendet. Für Porto und Verpackung wird eine Pauschale von mindestens 5,- Euro in Rechnung gestellt (Auslandsporto entsprechend höher)

VII. Haftung des Vermieters
1. Der Vermieter haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Vermieter die Pflichtverletzung zu vertreten hat, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Vermieters beruhen. Einer Pflichtverletzung des Vermieters steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet der Vermieter dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, höchstens jedoch 4.000,00 €. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten sind im Safe aufzubewahren und bis zu einem Höchstwert von 2.000,00 € versichert. Der Vermieter empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung nicht unverzüglich dem Vermieter Anzeige macht (§ 7032 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Vermieters gilt vorstehende Nummer 1 entsprechend.
Gefährliche Gegenstände / Lebewesen dürfen grundsätzlich nicht eingebracht werden.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Ferienwohnungs-Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Ferienwohnungs-Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet der Vermieter nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Ferienwohnungs-Grundstückes gegenüber dem Vermieter geltend gemacht werden. Vorstehende Nummer 1 gilt entsprechend.
4. Pauschalreise: Ab dem 01.07.2018 tritt die neue EU Pauschalreiserichtlinie mit entsprechender Haftung für Drittanbieter in Kraft. Diese gilt unter bestimmten Voraussetzungen der „Reisevermittlung“. Sollte ein von uns angebotenes Paket/Arrangement diese erfüllen, erhalten Privatkunden vom Vermieter bereits bei Angebotsabgabe ein entsprechendes Formular.

VIII. Datenschutz
Unsere Datenschutz-Erklärung, die nach neuem EU-DSGVO für den Schutz persönlicher Daten natürlicher Personen gilt, können Sie jederzeit einsehen unter

https://konstanzer-ferienwohnungen.de/datenschutz

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Gastaufnahme sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen
oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Vermieter.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheckstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Vermieters. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz in Konstanz.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Gastaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden , so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten gesetzliche Vorschriften.

Stand 05/2022
Änderungen vorbehalten

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